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Antrag auf finanzielle Unterstützung

„Ad hoc-Fördertopf Wissenschaftskommunikation“

Die Idee der Bürgeruniversität lebt vom offenen Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Aus diesem Grund fördert die Heinrich-Heine-Universität Aktivitäten, die einen solchen Austausch ermöglichen und zum öffentlichen Verständnis von Wissenschaft und Wissenschaftspraxis beitragen. Dabei handelt es sich z.B. um innovative Veranstaltungsformate, Podcasts, Blogs, Ausstellungen, Videos o.Ä.

Der „Ad hoc-Fördertopf“ bietet die Gelegenheit, für einzelne Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation und des Dialogs mit Bürger*innen, eine Förderung von bis zu 1.000 € in einem einfachen Verfahren zu beantragen. Er richtet sich an Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen an der Heinrich-Heine-Universität. Auch Anträge von Studierenden sind möglich, soweit eine Begleitung durch Wissenschaftler*innen der Heinrich-Heine-Universität gewährleistet ist.

Die Fördermaßnahme soll insbesondere zur Entwicklung und Erprobung innovativer Formate beitragen und somit der Stärkung des Profils der Heinrich-Heine-Universität als Bürgeruniversität dienen.

Einreichungsfristen für Anträge sind jeweils der 15. Februar und der 15. August eines Jahres.

  • Entwicklung und Erprobung innovativer Formate der Wissenschaftskommunikation
  • Sensibilisierung und Begeisterung der Öffentlichkeit für aktuelle Wissenschaftsthemen
  • Verbesserung des öffentlichen Verständnisses von Wissenschaft und Wissenschaftspraxis sowie Stärkung des Vertrauens in die Wissenschaft
  • Stärkung des Profils der HHU als Bürgeruniversität
  • Wissenschaftler*innen aller Karrierestufen an der Heinrich-Heine-Universität
  • Anträge von Studierenden sind möglich, soweit eine Betreuung durch Wissenschaftler*innen der HHU gewährleistet ist.
  • Die Fördersumme beträgt maximal 1.000 Euro pro Antrag.
  • Im Jahr steht ein Fördertopf von maximal 12.000 Euro zur Verfügung.

Formale Kriterien

  • Antragstellung durch Wissenschaftler*innen der HHU (eine Antragstellung durch Studierende ist möglich, sofern das Projekt von einer*einem Wissenschaftler*in der HHU betreut wird).
  • Durchführung der Maßnahme innerhalb von sechs Monaten nach Förderzusage. Wird die Maßnahme nicht durchgeführt, müssen die Gelder zurückgezahlt werden.
  • Maßnahmen, die schon einmal gefördert wurden, können für ein in wesentlichen Teilen identisches Projekt maximal eine weitere Förderung erhalten.
  • Es können keine Maßnahmen im Rahmen bereits bestehender (Projekt-)Förderungen finanziert werden.

Inhaltliche Kriterien

  • Umsetzung innovativer und dialogorientierter Formate der Wissenschaftskommunikation (in der Regel keine klassischen wissenschaftlichen Vorträge)
  • Klare Ansprache von Zielgruppen jenseits einer Forschungs- und Fachcommunity
  • Reine Lehrprojekte, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Marketing-Maßnahmen oder Publikationen, die nicht im Rahmen einer Aktivität zur Wissenschaftsvermittlung an Laien stehen, sowie Forschungsarbeiten können nicht gefördert werden.

Weitere Hinweise

  • Der Stabsstelle Bürgeruniversität sind rechtzeitig Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Fotos und Texte) zur Verfügung zu stellen.
  • Bei der Durchführung der beantragten Maßnahme ist an geeigneter Stelle auf die Förderung durch die Bürgeruniversität hinzuweisen (z.B. Logo der Bürgeruni).
  • Kosten für Veranstaltungen, z. B. Raummiete, Nutzungsgebühren für öffentliche Plätze, Bewirtungskosten
  • Reisekosten und/oder Honorare für externe Referent*innen.  Bitte beachten Sie hierbei die geltenden Bestimmungen der HHU.
  • Planungskosten für Aktivitäten (jedoch keine wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen; keine Kosten für Forschungsarbeiten)
  • anteilige Kosten für studentische Hilfskräfte (z.B. Aufstockung)
  • Materialkosten (keine elektronischen Geräte, wenn diese standardmäßig vorhanden sind, z. B. Laptops oder Kameras, und nicht integraler Bestandteil der Aktivität sind)
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
  • Innovative Veranstaltungsformate, die zum Dialog mit Bürger*innen beitragen
  • Digitale Formate, z.B. Vermittlung via Social Media, Blogs, Podcasts, Videos etc.
  • Ausstellungen, geführte Touren u. ä.
  • Beteiligung an Wissenschafts- und Kulturfestivals
  • Weitere Anregung finden Sie hier: https://www.wissenschaftskommunikation.de/formate/
  • Innovativität und Interaktivität des beantragten Formats
  • Klare Ansprache von Zielgruppen jenseits der Forschungs- und Fachcommunity
  • Passgenauigkeit des beantragten Formats für die ausgewählte Zielgruppe
  • Relevanz des Themas für die adressierte Zielgruppe
  • Effizienz der beantragen Mittel
  • Aktivität ist im Einklang mit den strategischen Zielen der Bürgeruniversität
  • Einreichungsfristen für Anträge sind jeweils der 15. Februar und 15. August eines Jahres
  • Eine Förderentscheidung wird innerhalb von 4 Wochen nach Einreichungsfrist getroffen
  • Die Entscheidung über eine Förderung trifft die Rektorin in Abstimmung mit der Stabsstelle Bürgeruniversität

Nach Abschluss der Förderung muss innerhalb von sechs Wochen ein Kurzbericht (max. eine Seite) über den Verlauf und Erfolg der geförderten Maßnahme erfolgen (z.B. Zahl der Teilnehmenden, erreichte Zielgruppe, Klickzahlen und Aufrufe).

  • Informationen zu den Antragsteller*innen
  • Beschreibung der beantragten Aktivitäten (inkl. Zielsetzung, Begründung des gewählten Formats sowie Zeitplan zur Umsetzung)
  • Klare Darstellung der anzusprechenden Zielgruppe
  • Kurze Einordnung in die strategischen Ziele der Bürgeruniversität
  • Nennung der Kooperationspartner (falls vorhanden)
  • Kostenkalkulation
  • Abstract zur Darstellung des Projektes über die Homepage der Stabsstelle Bürgeruniversität (und andere Kanäle), ca. 300 Zeichen, inkl. Leerzeichen

Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail in einem PDF-Dokument in deutscher oder englischer Sprache an die Stabsstelle Bürgeruniversität unter: . Die Auswahlentscheidung erfolgt jeweils innerhalb von vier Wochen nach den Einreichungsfristen.

Bei Fragen zur Antragstellung können Sie sich gern an die Stabsstelle Bürgeruniversität wenden.

Verantwortlichkeit: